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KündigungskurierFestpreis-Angebot in 1 MinuteAngebot

Kündigung per Kurier zustellen · bundesweit · seit 1982

Der Zugang muss bewiesen werden. Nicht behauptet.

Unser Kurier nimmt vor dem Verschließen Kenntnis vom Inhalt des Umschlags, stellt selbst zu und protokolliert alles. Vor Gericht kann er bezeugen, welches Schreiben im Umschlag lag und wann es im Briefkasten war – das kann kein Einschreiben.

  • Auf Rechnung ohne Kundenkonto, ohne Kreditkarte
  • Kurier mit Name und Anschrift im Protokoll
  • Direktfahrt ohne Depot, ohne Umladen
  • Seit 1982

Festpreis-Angebot in einer Minute

Unverbindlich – damit bestellen Sie noch nichts.

In vier Schritten zum Auftrag

  1. Strecke und Termin
  2. Ihre Kontakt­daten
  3. Ihr Angebot
  4. Bestellen

unverbindlich und kostenloserst hier verbindlich

Ihr Angebot steht sofort auf dem Bildschirm und kommt zusätzlich per Mail – zum Drucken, zum Weiterleiten an die Freigabe oder zum direkten Bestellen. Jetzt angefragt: Zustellung ab morgen oder zu einem Termin Ihrer Wahl. Mehrere Schreiben? Kündigungswelle anfragen

Lieber persönlich? (089) 76 77 76 Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–15:30 Uhr

Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie uns im Notfall telefonisch – rund um die Uhr.

Lieber ausführlich? So läuft eine Zustellung

Monate später, vor dem Arbeitsgericht Den Inhalt muss der Arbeitgeber beweisen. Ein Einschreiben zeigt nur den Umschlag.
Das bekommen Sie Ein echtes Protokoll, anonymisiert – als PDF, meist noch am Zustelltag. Name und Anschrift des Kuriers Uhrzeit des Einwurfs Fotos vom Briefkasten Musterprotokoll ansehen

Worauf wir uns berufen

BAG, Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24
BAG, Urteil vom 07.05.2026 – 2 AZR 184/25
Beide zum Zugang von Kündigungen. Was daraus folgt →

Die Frist läuft heute ab?

Bis 12:00 Uhr buchen Sie online Same-Day (Werktag, Abholung bis 17 Uhr, bis zu 3 Stunden Fahrzeit): heute abgeholt, heute zugestellt. Zuschlag 50 € innerhalb von München, Berlin, Hamburg und Köln, sonst 80 €. Bei einem Einwurf am Abend gilt die Kündigung in der Regel erst am Folgetag als zugegangen. Danach – oder wenn jede Stunde zählt – rufen Sie an: Ob Ihr Termin zu halten ist, sagen wir Ihnen sofort – und wenn er nicht zu halten ist, sagen wir das auch.

(089) 76 77 76

Warum ein Einschreiben die Frist nicht rettet

Das Einwurf-Einschreiben beweist, dass etwas eingeworfen wurde. Es beweist nicht, was darin lag. Genau daran scheitern Kündigungen vor dem Arbeitsgericht.

Unsere Lesart der Rechtsprechung: Wer sich auf den Zugang beruft, muss ihn beweisen (§ 130 BGB, § 286 ZPO). Einlieferungsbeleg und Sendungsstatus eines Einwurf-Einschreibens genügen dafür nicht (BAG, Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24); was der Zusteller eingeworfen hat, sagt kein Beleg der Post.

Fundstellen: BAG, Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24 · BAG, Urteil vom 07.05.2026 – 2 AZR 184/25
§ 130 BGB (Zugang) · §§ 373 ff. ZPO (Zeugenbeweis)

Unser Kurier kann beides bezeugen: welches Schreiben im Umschlag lag und wann es im Briefkasten war. Deshalb nimmt er vor dem Verschließen Kenntnis vom Inhalt des Umschlags – er sieht das Schriftstück von der Kopfzeile bis zur Betreffzeile. Mehr braucht er als Zeuge nicht, und über alles andere schweigt er. Sein Name und eine Anschrift, unter der ihn das Gericht laden kann, stehen im Protokoll.

Was der Kurier kostet – und was er spart. Ein Einwurf-Einschreiben kostet unter fünf Euro und beweist, dass ein Umschlag im Briefkasten lag. Scheitert damit der Nachweis, läuft das Arbeitsverhältnis weiter: Gehalt ohne Gegenleistung, neue Kündigung, Frist von vorn. Ein einziges Monatsgehalt kostet oft mehr als zehn Zustellungen durch unseren Kurier. Eine Zustellung beginnt bei 209 € – mit Abholung im Vier-Stunden-Fenster, Augenscheinnahme, Direktfahrt, dokumentiertem Einwurf und Protokoll. Keine Zuschläge für das Abholfenster.

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Was ein Einschreiben beweist – und was nicht →
Die Rechtslage im Detail →

Die Wege im Vergleich

Fünf gängige Wege und unserer – nach dem, was sie im Streitfall wirklich beweisen.

WegBeweist die ÜbergabeBeweist, welches Schreiben im Umschlag lagVor Gericht
Einwurf-Einschreiben Einwurf dokumentiert nicht belegt Zugang bestritten – seit dem BAG-Urteil kritisch
Übergabe-Einschreiben Unterschrift des Empfängers nicht belegt Frist läuft, wenn niemand öffnet oder abholt
Eigener Mitarbeiter wirft ein durch Aussage durch Aussage Zeuge steht im Lager des Arbeitgebers
Gerichtsvollzieher Zustellungsurkunde bei förmlicher Zustellung stark – aber selten in Tagen zu bekommen
Kurierdienst ohne Blick in den Umschlag Einwurf, oft mit Foto nicht belegt – der Fahrer hat das Schreiben nie gesehen bezeugt einen Umschlag, nicht die Kündigung
Kündigungskurier Protokoll, Foto, Zeitpunkt Augenscheinnahme durch den Kurier, der auch zustellt neutraler Zeuge von der Abholung bis zum Einwurf, Protokoll und Fotos in der Akte

Bevor Sie Preise vergleichen: fünf Fragen an jeden Anbieter →

Selbst einwerfen – und wer bezeugt das?

Der naheliegende Gedanke: Ein Kollege fährt hin, wirft ein, fertig. Rechtlich geht das – wer einwirft, kann den Zugang bezeugen. Praktisch handeln Sie sich damit zwei Dinge ein.

Erstens muss dieser Kollege im Ernstfall als Zeuge aussagen, gegen einen früheren Kollegen, vor dem Arbeitsgericht. Zweitens steht er in Ihrem Lager – das Gericht würdigt seine Aussage anders als die eines Außenstehenden, der berufsmäßig zustellt und protokolliert. Wer zu zweit fährt, um das aufzufangen, bindet zwei Leute für einen halben Tag.

Die Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung. Wie ein Gericht im Einzelfall entscheidet, hängt vom Sachverhalt ab.

Von der Buchung bis zum Protokoll

Vier Schritte. Der erste dauert wenige Minuten, der zweite ist der, auf den es vor Gericht ankommt.

  1. 01

    Buchung

    Zwei Postleitzahlen, und Sie sehen den Preis. Dann wählen Sie den Zustelltag – bis 12 Uhr auch noch heute, sonst den nächsten möglichen Werktag oder einen Termin Ihrer Wahl – und ein Vier-Stunden-Fenster für die Abholung. Mit dem Absenden ist der Auftrag erteilt; die Eingangsbestätigung kommt sofort per E-Mail.

  2. 02

    Abholung mit Augenscheinnahme

    Der Kurier holt das Original im offenen Umschlag ab und nimmt es vor dem Verschließen in Augenschein – die Kopfzeile bis zur Betreffzeile, nicht den Text darunter. Deshalb kann er später bezeugen, was zugestellt wurde.

    Ohne diesen Schritt ist alles Weitere eine gewöhnliche Kurierfahrt.

  3. 03

    Verschließen und Direktfahrt

    Der Kurier verschließt den Umschlag vor Ort und fährt direkt los – kein Depot, kein Umschlag in fremde Hände. Derselbe Kurier holt ab und stellt zu. Nur bei einer Panne oder Erkrankung übernimmt ein zweiter Kurier den verschlossenen Umschlag – auch das steht dann im Protokoll.

  4. 04

    Zustellung und Protokoll

    Der dokumentierte Einwurf in den korrekt beschrifteten Briefkasten – mit Zeitstempel und Fotos. Niemand muss öffnen, niemand kann die Annahme verweigern. Soll der Kurier persönlich übergeben, sagen Sie es bei der Bestellung – klappt es nicht, wirft er ein. Das Protokoll mit Fotos und Unterschrift des Kuriers kommt in der Regel noch am Zustelltag als PDF.

Alle Einzelheiten zum Ablauf – Fotos, Protokoll, Sonderfälle →

Auch der gescheiterte Versuch wird zum Nachweis

Niemand öffnet, kein Briefkasten, der Empfänger wohnt nicht mehr dort: Auch dann bekommen Sie ein Protokoll – mit Zeitstempel, Fotos und der Beschreibung des Hindernisses. Sie wissen damit, woran es lag, und können den nächsten Schritt begründen, statt zu raten.

Wir rufen in solchen Fällen an, bevor wir etwas entscheiden. Und wir dokumentieren, was passiert ist – die rechtliche Bewertung des Zugangs bleibt bei Ihnen und Ihrer Rechtsberatung.

Warum Sie das bei uns buchen können

Seit 1982 im Kuriergeschäft

City Trans fährt seit 1982 Kurier – seit 44 Jahren – mit Stammpartnern bundesweit, die seit Jahren für uns zustellen.

Ein Zeuge, der nicht in Ihrem Lager steht

Unser Kurier ist ein Zeuge von außen. Er sieht die Kopfzeile des Schreibens, verschließt den Umschlag vor Ihren Augen und kann vor Gericht sagen, was er wann wo zugestellt hat. Ein Kollege aus Ihrem Haus könnte das auch – aber das Gericht hört ihn anders.

Ein Protokoll, das Sie in die Akte legen

Zeitpunkt, Ort, Zustellart, Fotos, Unterschrift des Kuriers – in der Regel noch am Zustelltag als PDF. Wir archivieren es, falls es Jahre später gebraucht wird.

Wir sehen nie, was unter der Betreffzeile steht

Kein Upload, keine Kopie, keine Vorabübermittlung nötig. Für die Daten des Empfängers sind wir Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO – der Vertrag dazu gilt mit der Bestellung.

Keine Überraschungen

Der Festpreis steht im Angebot, bevor Sie etwas bestellen. Rechnung nach der Zustellung, sieben Tage Ziel. Bis sechzig Minuten nach dem Absenden stornieren Sie kostenfrei – Same-Day ausgenommen, das ist ein Expressauftrag.

Und was wir nicht versprechen

Eine Uhrzeit beim Empfänger und ein Urteil über den Zugang. Der Kurier fährt nach der Abholung direkt hin und dokumentiert, was er vorfindet. Ob die Frist gewahrt ist, entscheidet im Streitfall das Gericht – wir liefern den Beweis dafür.

Mehrere Kündigungen an einem Tag?

Ab drei Kündigungen an verschiedene Adressen planen wir das als Kündigungswelle – ein Anruf genügt. Eine oder zwei buchen Sie online.

Eine Welle wird rückwärts vom Stichtag geplant: eine vorab abgestimmte Route, ein fester Ansprechpartner in der Disposition, ein Protokoll je Empfänger – und die Kuriere bekommen die Adressen erst am Zustelltag.

Größte Welle bisher: 67 Zustellungen an einem Tag, bundesweit, mit Stammpartnern, die seit Jahren für uns fahren.

Häufige Fragen

Was kostet eine Zustellung?

Ab 209 €. Innerhalb einer Stadt gilt ein fester Preis, darüber hinaus richtet er sich nach der Fahrstrecke zwischen Abhol- und Zustellort – je früher gebucht, desto günstiger. Die Bestellstrecke zeigt Ihnen den Preis jedes Tages nach zwei Postleitzahlen – bevor Sie irgendetwas von sich angeben. Enthalten sind die Abholung im Vier-Stunden-Fenster (Same-Day: heute bis 17 Uhr), die Augenscheinnahme, die Direktfahrt, der dokumentierte Einwurf und das Protokoll. Die Preistafel →

Setzen Sie es ins Verhältnis: Scheitert eine Kündigung daran, dass der Zugang nicht zu beweisen ist, läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Sie zahlen dann Gehalt ohne Gegenleistung, bis Sie erneut kündigen – und die Frist beginnt von vorn.

Wie schnell können Sie zustellen?

Heute noch: An einem Werktag bis 12:00 Uhr online bestellt, holen wir heute bis 17 Uhr ab und stellen heute zu – Same-Day, wenn die Fahrt höchstens 3 Stunden dauert. Der Zuschlag beträgt 50 € innerhalb von München, Berlin, Hamburg und Köln, sonst 80 €. Sonst buchen Sie online den nächsten möglichen Werktag oder einen Termin Ihrer Wahl – heute bestellt, stellen wir am nächsten Werktag zu. Abholung und Zustellung am selben Tag, Direktfahrt. Samstags, sonntags, an Feiertagen oder heute nach 12:00 Uhr: Das klären wir am Telefon, und wir sagen Ihnen sofort, ob es zu halten ist. Wichtig bei Same-Day: Der Einwurf liegt je nach Entfernung oft am Abend. Bei einem Einwurf am Abend gilt die Kündigung in der Regel erst am Folgetag als zugegangen. Läuft Ihre Frist heute ab, rufen Sie deshalb besser an.

Frist zum Monatsende? Buchen Sie den Werktag davor gleich jetzt.

Wer kann online bestellen?

Unternehmen, Kanzleien und Behörden – auf Rechnung, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Alles, was die Bestellstrecke nicht abdeckt, geht über das Angebotsformular.

Kann ich eine Bestellung stornieren?

Bis sechzig Minuten nach dem Absenden kostenfrei – mit dem Link in Ihrer Eingangsbestätigung oder per E-Mail; Same-Day ausgenommen, das ist ein Expressauftrag. Danach gelten die Stornoregeln der AGB; rufen Sie in dem Fall an, wir finden eine Lösung.

Können Sie eine Bestellung absagen?

In Ausnahmefällen, wenn wir den gewählten Tag nicht fahren können – und nur innerhalb von sechzig Minuten zu Bürozeiten nach Ihrer Bestellung (bei Same-Day: 45 Minuten). Dann hören Sie sofort von uns, per E-Mail mit einem Alternativtag, und es wird nichts berechnet. Danach steht der Auftrag – und eine Same-Day-Bestellung ist nicht stornierbar, weil wir sie sofort planen.

Was muss zur Abholung bereitliegen?

Das unterschriebene Original im offenen Umschlag, beschriftet mit Absender und Empfänger. Der Kurier sieht die Kopfzeile bis zur Betreffzeile, verschließt den Umschlag vor Ihren Augen und fährt los. Einen Umschlag bringen wir nicht mit.

Liest der Kurier mein Schreiben?

Nein. Er nimmt vor dem Verschließen die Kopfzeile bis einschließlich der Betreffzeile in Augenschein – also zum Beispiel „Kündigung des Arbeitsverhältnisses“. Den Text darunter liest der Kurier nicht; wir erfassen und speichern ihn nicht.

Was steht im Protokoll?

Anschrift von Empfänger und Absender, Name des Kuriers, die Kopfzeile bis zur Betreffzeile, Zeitpunkt und Ort der Zustellung, die Zustellart, die Fotodokumentation und die Unterschrift des Kuriers. Hier steht ein Muster.

Stellen Sie auch bundesweit zu?

Ja. Online buchen Sie jede Zustellung von Postleitzahl zu Postleitzahl, bundesweit – immer als Direktfahrt: Der Kurier, der den Umschlag bei Ihnen in Augenschein nimmt und verschließt, ist derselbe, der ihn zustellt und das Protokoll unterschreibt. Nur bei einer Panne oder Erkrankung übernimmt ein zweiter Kurier den verschlossenen Umschlag – auch das steht dann im Protokoll.

Bekomme ich das Protokoll später noch einmal?

Ja. Wir archivieren jedes Protokoll samt Fotos zur Beweissicherung – im Regelfall drei Jahre, bei steuerlicher Relevanz bis zu zehn Jahre, bei einem laufenden Verfahren bis zu dessen Abschluss. Zugriff haben höchstens zwei Personen bei uns.

Wie ist der Datenschutz geregelt?

Für die Daten des Empfängers sind wir Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO; der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Für die Archivierung des Protokolls sind wir eigenständig Verantwortlicher.

Was ist, wenn die Anschrift nicht stimmt?

Falsche Anschrift, kein Briefkasten, kein Namensschild: Der Kurier meldet es sofort an die Disposition, und Sie hören es noch am selben Tag – nicht am Ende der Tour. Sie bekommen ein Protokoll mit Zeitstempel, Fotos und der Beschreibung dessen, was er vorgefunden hat. Wer das vorher wissen will, lässt die Adresse vorab prüfen.

Was, wenn der Empfänger die Annahme verweigert?

Beim Einwurf in den Briefkasten stellt sich die Frage nicht – eingeworfen ist eingeworfen. Nur bei einer persönlichen Übergabe kann jemand die Annahme verweigern; dann protokollieren wir genau das, mit Zeitpunkt, Ort und dem Wortlaut, soweit er gefallen ist. Ob eine grundlose Verweigerung den Zugang dennoch bewirkt, entscheidet im Streitfall das Gericht.

Können Sie mehrere Empfänger auf einmal übernehmen?

Ja, das ist der Regelfall bei Restrukturierungen und Sammelaufträgen aus Kanzleien. Ab drei Kündigungen an verschiedene Adressen planen wir das als Kündigungswelle – ein Anruf genügt: abgestimmte Route, ein fester Ansprechpartner in der Disposition, ein Protokoll je Empfänger. Eine oder zwei buchen Sie online. Wie eine Welle geplant wird – oder gleich anfragen.

Ihr Festpreis-Angebot in einer Minute.

Strecke und Termin wählen, Kontaktdaten eintragen – Ihr Angebot steht sofort auf dem Bildschirm und kommt als PDF per Mail. Bestellen, drucken oder an die Freigabe weiterleiten.

Das Angebot ist unverbindlich. Bestellt wird erst im vierten Schritt; bis sechzig Minuten danach stornieren Sie kostenfrei (Same-Day ausgenommen). Heute noch: bis 12:00 Uhr online. Kündigungswelle, Inseln, Wochenende: per Anfrage oder Telefon.

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