Kündigung rechtssicher zustellenGerichtsfest dokumentiert — Sofortpreis in Sekunden für ab 209 € netto
Unser Kurier weiß, was er zustellt — und schweigt über alles andere
Er bestätigt im Protokoll nur die Art des Schriftstücks: z. B. eine Kündigung oder Abmahnung. Keinen genauen Inhalt — nur das, was im Streitfall zählt. Vertraulich. Gerichtsfest.
Ideal, wenn die Frist heute oder morgen endet: ein einziger, geprüfter Bote begleitet Ihre Kündigung von der Abholung bis zur Zustellung — lückenlos dokumentiert.
Sie buchen keinen Transport — sondern Gewissheit. Dokumentiert. Gerichtsfest.
🔒 SSL-verschlüsselt · Sofortpreis · Keine Vorkasse
Modellrechnung: Streitwert = 3 Bruttomonatsgehälter (§ 42 GKG) zzgl. Annahmeverzugslohn bei unwirksamer Kündigung sowie üblicher Abfindungshöhe von 0,5–1 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Eigene Anwaltskosten trägt gemäß § 12a ArbGG jede Partei in 1. Instanz unabhängig vom Ausgang selbst.
Ihr Preis in Sekunden
PLZ für Abholung und Zustellung eingeben – Preis sehen, direkt beauftragen.
Weil ein Einschreiben seit dem 07.05.2026 nicht mehr reicht
Seit dem BAG-Urteil vom 07.05.2026 (Az. 2 AZR 184/25) gilt das Einwurf-Einschreiben nicht mehr als ausreichender Zustellnachweis. Der neue Maßstab ist der Vollbeweis nach § 286 ZPO: ein Zeuge, der Inhalt und Einwurf aus eigener Wahrnehmung bestätigen kann. Wer diesen Zeugen nicht hat, riskiert im Streitfall ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis – und Prozesskosten ab mehreren Monatsgehältern.
Von der Anfrage bis zum Protokoll
Sieben Schritte, ein Bote, lückenlose Beweiskette.
Direktfahrt oder 4-Werktage-Zustellung?
Beide Wege sind gerichtsfest – der Unterschied liegt in Tempo, Strecke und Preis.
Erfahrung, die man nicht simulieren kann
City Trans stellt seit 1982 in München und bundesweit zu – Kündigungskurier ist unser spezialisierter Service dafür seit 2024.
Wenn es nicht glatt läuft – und wir es trotzdem lösen
Anonymisierte Fallbeispiele aus unserem Tagesgeschäft. Keine Firmennamen, keine Details, die Rückschlüsse zulassen – aber echte Situationen, echte Lösungen.
Abholung bei der Personalabteilung eines Technologieunternehmens. Am Zustellort war der Briefkasten so präpariert, dass eingeworfene Briefe unten wieder herausfielen – der Name des Empfängers war jedoch eindeutig angebracht.
Unser Bote faltete den DIN-A4-Umschlag leicht, sodass er sich beim Entfalten im Briefkasten verhakte und nicht mehr herausfallen konnte. Zustellung erfolgreich dokumentiert.
Abholung bei der Personalabteilung eines Immobilienunternehmens. Am angegebenen Zustellort: kein Briefkasten, kein Namensschild, keine Spur des Empfängers.
Durch gezielte Recherche vor Ort und Nachbarschaftsbefragung konnte die tatsächliche aktuelle Adresse ermittelt werden. Zustellung erfolgreich.
Der Empfänger war unbekannt verzogen, ohne seinen Arbeitgeber zu informieren – die Zustellung schien zunächst unmöglich.
Unser Bote dokumentierte den Zustellversuch fotografisch und protokollierte, dass der Empfänger nicht auffindbar war. Der Fall ging vor Gericht – entschieden zugunsten des Arbeitgebers, gestützt auf unsere Beweisdokumentation.
Bei einer persönlichen Übergabe passte der Empfänger unseren Boten ab, riss ihm den Umschlag aus der Hand und zerriss ihn vor seinen Augen.
Da unser Bote den Inhalt bereits bei Abholung gesichtet hatte und den gesamten Vorgang bezeugen konnte, galt die Zustellung als rechtswirksam erfolgt.
Fragen, die uns HR-Teams am häufigsten stellen
Alles Wichtige zu Rechtssicherheit, Preis und Ablauf – kurz und präzise.
Seit dem BAG-Urteil vom 07.05.2026 (Az. 2 AZR 184/25) verlangt die Rechtsprechung den Vollbeweis nach § 286 ZPO – also einen Zeugen, der Inhalt und Einwurf aus eigener Wahrnehmung bestätigen kann. Ein einfacher Einschreibe-Beleg zeigt nur, dass irgendein Umschlag zugestellt wurde, nicht was darin war.
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