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KündigungskurierKündigungskurierRechtssichere Zustellung · seit 1982

Kündigung rechtssicher zustellenGerichtsfest dokumentiert — Sofortpreis in Sekunden für ab 209 € netto

BAG-Urteil · 07.05.2026Einschreiben beweist den Zugang nicht (BAG, 07.05.2026) — für Kündigungsschreiben gilt das laut BAG bereits seit 30.01.2025.

Unser Kurier weiß, was er zustellt — und schweigt über alles andere

Er bestätigt im Protokoll nur die Art des Schriftstücks: z. B. eine Kündigung oder Abmahnung. Keinen genauen Inhalt — nur das, was im Streitfall zählt. Vertraulich. Gerichtsfest.

Zustellung durch geprüfte StammkuriereEinwurf in den Briefkasten mit Fotodokumentation — auf Wunsch auch persönliche Übergabe.
Digitales Protokoll — vom Kurier unterschriebenRechtssicher archiviert und dauerhaft abrufbar — ideal für Ihre Personalakte.
Same-Day: ein Bote von Abholung bis ZustellungKein Netzwerk, keine Zwischenstationen — Sofortpreis vor der Buchung sichtbar, Protokoll noch am Zustelltag.

Ideal, wenn die Frist heute oder morgen endet: ein einziger, geprüfter Bote begleitet Ihre Kündigung von der Abholung bis zur Zustellung — lückenlos dokumentiert.

Same-Daymöglich bundesweit
0+Zustellungen 2026
Seit 1982
AVV inklusivebieten die wenigsten Kuriere
Was Sie hier wirklich kaufen

Sie buchen keinen Transport — sondern Gewissheit. Dokumentiert. Gerichtsfest.

Verlorenes Arbeitsgerichtsverfahren00
Diese rechtssichere Zustellungab 0

🔒 SSL-verschlüsselt · Sofortpreis · Keine Vorkasse

Modellrechnung: Streitwert = 3 Bruttomonatsgehälter (§ 42 GKG) zzgl. Annahmeverzugslohn bei unwirksamer Kündigung sowie üblicher Abfindungshöhe von 0,5–1 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Eigene Anwaltskosten trägt gemäß § 12a ArbGG jede Partei in 1. Instanz unabhängig vom Ausgang selbst.

Direktfahrt · Sofortpreis

Ihr Preis in Sekunden

PLZ für Abholung und Zustellung eingeben – Preis sehen, direkt beauftragen.

Warum kostet das mehr als ein Einschreiben oder bei anderen Kurieren?

Weil ein Einschreiben seit dem 07.05.2026 nicht mehr reicht

Seit dem BAG-Urteil vom 07.05.2026 (Az. 2 AZR 184/25) gilt das Einwurf-Einschreiben nicht mehr als ausreichender Zustellnachweis. Der neue Maßstab ist der Vollbeweis nach § 286 ZPO: ein Zeuge, der Inhalt und Einwurf aus eigener Wahrnehmung bestätigen kann. Wer diesen Zeugen nicht hat, riskiert im Streitfall ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis – und Prozesskosten ab mehreren Monatsgehältern.

So machen wir esSo läuft es oft bei anderen
BeweisketteLückenlos: Derselbe Bote holt ab, sichtet das Original physisch vor Ort und stellt persönlich zu.Gebrochen: Depots, Overnight-Übergaben, wechselnde Boten – reißt ein Glied, bricht der Beweis.
InhaltsbeweisPhysische Sichtung des Originals beim Absender, schriftlich im Protokoll versichert.Kein Inhaltsbeweis möglich – im Streitfall kann niemand bezeugen, was tatsächlich im Umschlag war.
ManipulationsschutzProtokoll und Fotos kryptografisch verbunden – nachträglich nicht veränderbar, jederzeit nachprüfbar.Einfaches PDF oder Scan – keine technische Integritätssicherung.
SondersituationenIst eine Zustellung nicht möglich, dokumentieren wir dies sofort und halten mit Ihrer Ansprechperson Rücksprache – ohne Zusatzkosten für den ersten Zustellversuch.Keine Rücksprache, keine Dokumentation – der Bote entscheidet allein oder bricht ab.
ZeugenfähigkeitNamentlich benannter Bote mit vollständiger Adresse, persönlich verfügbar für eine Aussage vor Gericht.Unbekannter Fahrer am Ende einer Kette, oft nicht mehr identifizierbar.
Kein Einschreiben. Kein anonymer Paketdienst. Ein Zeuge – mit Namen, Protokoll und eidesstattlicher Versicherung.
Aktuell nur Abholung und Zustellung innerhalb Deutschlands möglich.
Aktuelle Rechtsprechung
Bundesarbeitsgericht·Urteil vom 07.05.2026·Az. 2 AZR 184/25

Neue Rechtsprechung, neue Anforderungen an die Zustellung

Das Gericht verlangt seit diesem Urteil den Vollbeweis nach § 286 ZPO für den Zugang einer Kündigung – ein einfacher Zustellnachweis reicht nicht mehr aus. Praktisch bedeutet das: Ohne einen Zeugen, der Inhalt und Einwurf persönlich bezeugen kann, trägt der Absender im Streitfall das volle Risiko.

So sieht die rechtssichere Zustellung bei uns konkret aus
So läuft es ab

Von der Anfrage bis zum Protokoll

Sieben Schritte, ein Bote, lückenlose Beweiskette.

1
Preis ausrechnen lassen
PLZ für Abholung und Zustellung eingeben – der Sofortpreis erscheint sofort.
2
Beauftragen
Kontakt- und Adressdaten angeben, Buchungsanfrage absenden.
3
Kurier holt ab und nimmt Kenntnis vom Inhalt
Der Bote prüft das Original persönlich vor Ort, bevor er den Umschlag verschließt.
4
Kurier fährt direkt zur Zustellung
Keine Zwischenstationen, keine Schnittstellen – ein Bote, eine Fahrt.
5
Kurier stellt zu und fertigt Fotos an
Einwurf oder Übergabe, wenn möglich fotografisch dokumentiert.
6
Protokoll wird erstellt, geprüft und signiert
Der Bote bestätigt Ablauf und Inhalt schriftlich im Zustellprotokoll.
7
Protokoll geht dem Kunden digital zu
Sie erhalten das gerichtsfeste Protokoll als PDF per E-Mail.
Die richtige Wahl treffen

Direktfahrt oder 4-Werktage-Zustellung?

Beide Wege sind gerichtsfest – der Unterschied liegt in Tempo, Strecke und Preis.

Direktfahrt passt, wenn…
ab 209 € netto
Die Frist läuft heute oder morgen ab
Ein Bote von A-Z erforderlich ist
Deutschlandweit verfügbar
Same-Day: ein Bote holt ab und stellt direkt zu
Direktfahrt berechnen
4-Werktage-Zustellung passt, wenn…
329 € netto
Der Termin ist planbar, keine Eile
Strecke über 100 km
Fester Preis pro Dokument gewünscht
Bis zu 3 Dokumente in einem Auftrag
4-Werktage-Zustellung ansehen
Zahlen, die für sich sprechen

Erfahrung, die man nicht simulieren kann

City Trans stellt seit 1982 in München und bundesweit zu – Kündigungskurier ist unser spezialisierter Service dafür seit 2024.

0 Jahre
Erfahrung
City Trans, seit 1982
0.0 Mio.
Zustellungen insgesamt
Seit Gründung 1982
0
Gerichtsfeste Zustellungen
Seit Start 2024 – davon 2.100 in diesem Jahr
0%
Bundesweite Abdeckung
Alle Postleitzahlen und Städte in Deutschland
Aus der Praxis

Wenn es nicht glatt läuft – und wir es trotzdem lösen

Anonymisierte Fallbeispiele aus unserem Tagesgeschäft. Keine Firmennamen, keine Details, die Rückschlüsse zulassen – aber echte Situationen, echte Lösungen.

Berlin
Der manipulierte Briefkasten
Die Situation

Abholung bei der Personalabteilung eines Technologieunternehmens. Am Zustellort war der Briefkasten so präpariert, dass eingeworfene Briefe unten wieder herausfielen – der Name des Empfängers war jedoch eindeutig angebracht.

Die Lösung

Unser Bote faltete den DIN-A4-Umschlag leicht, sodass er sich beim Entfalten im Briefkasten verhakte und nicht mehr herausfallen konnte. Zustellung erfolgreich dokumentiert.

Köln → Düsseldorf
Die unauffindbare Adresse
Die Situation

Abholung bei der Personalabteilung eines Immobilienunternehmens. Am angegebenen Zustellort: kein Briefkasten, kein Namensschild, keine Spur des Empfängers.

Die Lösung

Durch gezielte Recherche vor Ort und Nachbarschaftsbefragung konnte die tatsächliche aktuelle Adresse ermittelt werden. Zustellung erfolgreich.

Hamburg
Vor Gericht bestätigt
Die Situation

Der Empfänger war unbekannt verzogen, ohne seinen Arbeitgeber zu informieren – die Zustellung schien zunächst unmöglich.

Die Lösung

Unser Bote dokumentierte den Zustellversuch fotografisch und protokollierte, dass der Empfänger nicht auffindbar war. Der Fall ging vor Gericht – entschieden zugunsten des Arbeitgebers, gestützt auf unsere Beweisdokumentation.

München
Zerrissen, aber zugestellt
Die Situation

Bei einer persönlichen Übergabe passte der Empfänger unseren Boten ab, riss ihm den Umschlag aus der Hand und zerriss ihn vor seinen Augen.

Die Lösung

Da unser Bote den Inhalt bereits bei Abholung gesichtet hatte und den gesamten Vorgang bezeugen konnte, galt die Zustellung als rechtswirksam erfolgt.

Häufige Fragen

Fragen, die uns HR-Teams am häufigsten stellen

Alles Wichtige zu Rechtssicherheit, Preis und Ablauf – kurz und präzise.

Seit dem BAG-Urteil vom 07.05.2026 (Az. 2 AZR 184/25) verlangt die Rechtsprechung den Vollbeweis nach § 286 ZPO – also einen Zeugen, der Inhalt und Einwurf aus eigener Wahrnehmung bestätigen kann. Ein einfacher Einschreibe-Beleg zeigt nur, dass irgendein Umschlag zugestellt wurde, nicht was darin war.

Kontakt

Individuelle Anfrage? Schreiben Sie uns.

Für mehrere Empfänger, Sonderfälle oder allgemeine Fragen – wir melden uns persönlich zurück.

Erreichbarkeit
Mo–Fr, 8:00–18:00 Uhr
Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Stunden an Werktagen.