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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN City Trans Spedition & Kuriergesellschaft mbH Handelnd unter der Marke: Kündigungskurier Schmellerstraße 34, 80337 München Version 1.0 — Stand: Juni 2026 § 1 — Geltungsbereich und Vertragsschluss 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Kurier- und Zustellleistungen zwischen der City Trans Spedition & Kuriergesellschaft mbH, Schmellerstraße 34, 80337 München (nachfolgend „Kündigungskurier" oder „wir") und dem jeweiligen Auftraggeber. 1.2 Diese AGB werden dem Auftraggeber spätestens mit der Angebotsübersendung zur Kenntnis gebracht und sind auf unserer Website unter www.kuendigungskurier.de abrufbar. Mit Annahme des Angebots erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an. 1.3 Abweichende oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zu. 1.4 Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten ergänzend die Regelungen in § 14 dieser AGB. 1.5 Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung zustande. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend. § 2 — Leistungsbeschreibung und Zustellprozess 2.1 Kündigungskurier erbringt rechtssichere Kurierzustellungen von arbeitsrechtlichen Dokumenten (insbesondere Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Zeugnisse und vergleichbare Schriftstücke). Der Transport anderer Güter ist ausgeschlossen. 2.2 Der Zustellprozess umfasst folgende Schritte: a) Abholung: Ein Kurierfahrer aus unserem Subunternehmernetzwerk holt das physische Originaldokument in einem geeigneten, noch nicht verschlossenen Umschlag direkt beim Auftraggeber ab. b) Augenscheinnahme: Vor dem Verschließen des Umschlags nimmt der Kurierfahrer das Dokument physisch zur Kenntnis. Diese Kenntnisnahme erfolgt ausschließlich zum Zweck der Zeugenfähigkeit — der Kurierfahrer muss im Streitfall vor Gericht bezeugen können, welches Dokument zugestellt wurde (§§ 373 ff. ZPO i.V.m. § 46 Abs. 2 ArbGG). Die Augenscheinnahme ist zwingend erforderlicher Bestandteil des Zustellprozesses und begründet das Alleinstellungsmerkmal gegenüber herkömmlichen Paket- und Briefdiensten. c) Zustellung: Der Kurierfahrer stellt den verschlossenen Umschlag beim Empfänger zu (vgl. § 6 dieser AGB). d) Protokollerstellung: Nach der Zustellung wird ein digitales Zustellprotokoll erstellt. Das Protokoll enthält ausschließlich: vollständige Anschrift des Empfängers, vollständige Anschrift des Absenders (Auftraggeber), Name und Daten des Kurierfahrers, Kopfzeile des Dokuments bis einschließlich der Betreffzeile (z. B. „Kündigung des Arbeitsverhältnisses") — nicht jedoch den weiteren Inhalt des Dokuments —, Zustellzeitpunkt (Datum, Uhrzeit), Zustellort, Fotodokumentation gemäß § 7 sowie Unterschrift des Kurierfahrers. Das Protokoll wird digital über den Dienst inSign (inSign GmbH, Am Bäckeranger 2, 85417 Marzling) signiert. e) Übermittlung: Das signierte Zustellprotokoll wird dem Auftraggeber per SSL-verschlüsselter E-Mail übermittelt. f) Archivierung: Kündigungskurier archiviert das Zustellprotokoll zu Beweissicherungszwecken gemäß § 8 dieser AGB. 2.3 Für die rechtliche Wirksamkeit oder den Inhalt der zugestellten Dokumente übernehmen wir keine Verantwortung. Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Wirksamkeit des Dokuments verbleibt beim Auftraggeber. § 3 — Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 3.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Dokument in einem geeigneten Umschlag bereitgestellt wird: Stabiler Umschlag (mindestens DIN A5, empfohlen DIN A4) Dokument in Klarsichthülle innerhalb des Umschlags Sichere Verklebung vorbereitet, aber Umschlag noch nicht verschlossen Sichtbare und korrekte Adressierung an den Empfänger 3.2 Der Umschlag darf zum Zeitpunkt der Abholung noch nicht verschlossen sein, da der Kurierfahrer die Augenscheinnahme gemäß § 2 Abs. 2 lit. b vor dem Verschließen durchführen muss. Sendungen mit bereits verschlossenem Umschlag können abgelehnt werden. 3.3 Sendungen mit unzureichender Verpackung können abgelehnt werden. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die entstehenden Kosten. 3.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die übermittelten Empfängerdaten (Name, Anschrift) korrekt und vollständig sind. Für Zustellfehler aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers übernehmen wir keine Haftung. 3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns für Rückfragen während des Zustellvorgangs erreichbar zu sein. Ist der Auftraggeber nicht erreichbar und ist eine Zustellung nicht möglich, wird die Sendung innerhalb von 3 Werktagen an unsere Firmenadresse zurückgebracht. Entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. 3.6 Enthält die Betreffzeile des Dokuments besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO (z. B. Hinweise auf Gesundheitszustand, Behinderung, Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit oder ähnliche sensible Informationen), ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hierüber vor Auftragserteilung schriftlich zu informieren. In diesem Fall gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen gemäß dem zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). § 4 — Auftragserteilung 4.1 Für die Beauftragung sind folgende Angaben zwingend erforderlich: Vollständige Abholadresse inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer Rechnungsadresse Vollständige Empfängeranschrift Gewünschtes Zustelldatum bzw. Zeitfenster Besondere Zustellhinweise (sofern relevant) Hinweis auf Art. 9-Betreffzeile (sofern zutreffend, gemäß § 3 Abs. 6) 4.2 Auf Basis dieser Angaben erstellen wir einen digitalen Lieferschein, der den Vorgang lückenlos begleitet. 4.3 Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Diese kann per E-Mail erfolgen. § 5 — Abholung 5.1 Die Abholung erfolgt über unser nach Postleitzahlen organisiertes Subunternehmernetzwerk. 5.2 Eine Abholunterschrift ist nicht erforderlich. Der Kurierfahrer bestätigt die Abholung im digitalen System. § 6 — Zustellung 6.1 Zustellarten je nach Situation: Persönliche Übergabe an den Empfänger oder eine empfangsberechtigte Person mit Unterschrift Übergabe an empfangsbeauftragte Stellen in Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, JVA, Pflege- oder Gemeinschaftseinrichtungen) Einwurf in den korrekt beschrifteten Briefkasten mit digitaler Dokumentation 6.2 Gegen Aufpreis können vereinbart werden: Identitätsprüfung anhand amtlicher Ausweise Übergabe ausschließlich an den namentlich bezeichneten Empfänger 6.3 Ist eine Zustellung nicht möglich (keine empfangsberechtigte Person, kein geeigneter Briefkasten, sonstige Hindernisse), erfolgt Rücksprache mit dem Auftraggeber. Ist dieser nicht erreichbar, wird die Sendung innerhalb von 3 Werktagen an unsere Firmenadresse zurückgebracht. § 7 — Fotodokumentation 7.1 Als Teil des Zustellnachweises erstellt der Kurierfahrer eine Fotodokumentation des Zustellvorgangs. Die Fotos werden vom Mobilgerät des Kurierfahrers per SSL-verschlüsselter E-Mail an Kündigungskurier übermittelt und ausschließlich auf den Servern von inSign (inSign GmbH, Am Bäckeranger 2, 85417 Marzling) gespeichert. 7.2 Die Fotodokumentation umfasst ausschließlich öffentlich zugängliche Bereiche, insbesondere: Briefkasten / Einwurfschlitz Umschlag mit Empfängeradresse Haustür / Hauseingang Klingelschild (außen, öffentlich sichtbar) Haus / Gebäude von außen Zustellnachweis / Empfangsbestätigung 7.3 Nicht zulässig sind Aufnahmen von erkennbaren Personen oder Wohnungsinnenbereichen. Der Kurierfahrer ist entsprechend schriftlich angewiesen. 7.4 Die Fotodokumentation ist Bestandteil des Zustellprotokolls und dient ausschließlich dem Nachweis des Zustellvorgangs. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse: Beweissicherung). § 8 — Zustellnachweis und Archivierung 8.1 Primärer Zustellnachweis ist das digital signierte Zustellprotokoll gemäß § 2 Abs. 2 lit. d, das dem Auftraggeber nach der Zustellung per SSL-verschlüsselter E-Mail übermittelt wird. 8.2 Kündigungskurier archiviert das Zustellprotokoll (einschließlich Fotodokumentation) zu Beweissicherungszwecken. Die Aufbewahrungsfrist beträgt: Standardfall: 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Zustellung (§§ 195, 199 BGB) Bei steuerrechtlicher Relevanz: bis zu 10 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Zustellung (§§ 257 HGB, 147 AO) Bei Art. 9-Betreffzeile: maximal 3 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Zustellung 8.3 Der Zugriff auf archivierte Protokolle erfolgt ausschließlich bei gerichtlicher oder behördlicher Anforderung, auf ausdrückliche schriftliche Weisung des Auftraggebers oder wenn Kündigungskurier selbst im Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zur Vorlage verpflichtet ist. Der Zugriff ist auf maximal 2 autorisierte Personen bei Kündigungskurier beschränkt. 8.4 Für die Archivierung ist Kündigungskurier datenschutzrechtlich eigenständig Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die näheren Regelungen finden sich im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) sowie in der Datenschutzerklärung unter www.kuendigungskurier.de. § 9 — Lieferzeiten und Haftung für Terminüberschreitungen 9.1 Terminangaben (Zustelldatum, Zeitfenster) sind grundsätzlich unverbindliche Planwerte. Ein verbindlicher Zustelltermin kommt ausschließlich zustande, wenn dieser ausdrücklich und in Textform als „verbindlich" zwischen den Parteien vereinbart wurde. 9.2 Selbst bei einem verbindlich vereinbarten Zustelltermin ist die Haftung für Terminüberschreitungen vollständig ausgeschlossen, soweit die Verzögerung auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs von Kündigungskurier oder des eingesetzten Subunternehmers liegen. Hierzu zählen insbesondere: Straßenverkehrsbedingte Verzögerungen (Stau, Umleitungen, Sperrungen, Baustellen) Witterungsverhältnisse (Unwetter, Schnee, Eis, Sturm, Überschwemmungen) Verkehrsunfälle ohne Verschulden des Kurierfahrers Fahrzeugpannen Personalausfall durch Krankheit oder unvorhersehbare Ereignisse Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen, Pandemien) Falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zur Zustelladresse Nicht angetroffener Empfänger trotz ordnungsgemäßem Zustellversuch 9.3 Die Zustellung erfolgt durch Subunternehmer aus unserem Partnernetzwerk. Kündigungskurier haftet für das Verschulden eingesetzter Subunternehmer ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Subunternehmers. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit der Subunternehmer ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 9.4 Unberührt bleiben in jedem Fall: Die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kündigungskurier selbst Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit § 10 — Versicherung 10.1 Pro Sendung besteht Versicherungsschutz bis maximal 200,00 €. 10.2 Übersteigt der Sendungswert diesen Betrag, ist dies vor Beauftragung mitzuteilen; abweichende Konditionen können vereinbart werden. § 11 — Haftung 11.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kündigungskurier haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt. 11.2 Für Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) haften wir uneingeschränkt, unabhängig vom Verschuldensgrad. 11.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 11.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 11.5 Für Schäden, die auf Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs beruhen (insbesondere höhere Gewalt, Stau, Unwetter, Fahrzeugpanne, Streik, Personalausfall, Verkehrsunfall ohne unser Verschulden), haften wir nicht — auch nicht über eingesetzte Subunternehmer, soweit deren einfache Fahrlässigkeit vorliegt (vgl. § 9 Abs. 3). 11.6 Für Zustellfehler, die auf falschen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, übernehmen wir keine Haftung. 11.7 Für die rechtliche Wirksamkeit, den Inhalt oder die Rechtsfolgen des zugestellten Dokuments übernehmen wir keine Haftung. Die inhaltliche und rechtliche Verantwortung verbleibt ausschließlich beim Auftraggeber. 11.8 Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung der Sendung sind innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis des Schadens schriftlich bei uns anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist sind Ansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. § 12 — Stornierung 12.1 Ab Auftragserteilung beträgt die Stornopauschale 50 % des vereinbarten Auftragswerts. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. 12.2 Bei Absage weniger als 24 Stunden vor geplanter Auslieferung fallen 100 % des vereinbarten Auftragswerts an. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. 12.3 Expressaufträge sind sofort fällig und nicht stornierbar. Bleibt die Übergabe des Umschlags aus, ist der Gesamtpreis dennoch zu zahlen. § 13 — Zahlung 13.1 Die Vergütung wird für jeden Auftrag individuell vereinbart und im Angebot ausgewiesen. 13.2 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. 13.3 Gewährte Rabatte entfallen bei Zahlungsverzug für zukünftige Aufträge ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts. Bereits erbrachte Leistungen werden hiervon nicht berührt. 13.4 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§§ 288, 247 BGB) zu berechnen. § 14 — Widerrufsrecht (nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) 14.1 Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften. 14.2 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftrag vollständig erfüllt ist und der Verbraucher dem Beginn der Leistung während der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat oder ausdrücklich verlangt hat, dass wir vor Ablauf der Frist beginnen (§ 356 Abs. 4 BGB). 14.3 Bei Widerruf ist für bereits erbrachte Teilleistungen Wertersatz zu leisten (§ 357 Abs. 8 BGB). § 15 — Datenschutz und Auftragsverarbeitung 15.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung und gemäß DSGVO und BDSG. Einzelheiten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter www.kuendigungskurier.de. 15.2 Im Rahmen der Leistungserbringung sind wir Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO für die Verarbeitung der vom Auftraggeber übermittelten personenbezogenen Daten des Empfängers. Der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist integraler Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses. Mit Annahme des Angebots erkennt der Auftraggeber auch den AVV als verbindlich an. 15.3 Für die Archivierung des Zustellprotokolls zu eigenen Beweissicherungszwecken ist Kündigungskurier eigenständig datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. § 16 — Gerichtsstand und anwendbares Recht 16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 16.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — ausschließlicher Gerichtsstand München. Dies gilt insbesondere gegenüber Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie gegenüber Auftraggebern ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland. 16.3 Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Gerichtsstand nur, soweit gesetzlich zulässig. § 17 — Salvatorische Klausel und Schriftformerfordernis 17.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. 17.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. City Trans Spedition & Kuriergesellschaft mbH | Schmellerstraße 34 | 80337 München Geschäftsführer: Florian Kollmannsberger | AG München | HRB 70 220 www.kuendigungskurier.de | office@citytransgmbh.de Version 1.0 — Stand: Juni 2026
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