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KündigungskurierZustellung buchenBuchen

Die Zustellung

Ein Kurier, der bezeugen kann, welches Schreiben im Umschlag lag.

Nicht die Fahrt ist die Leistung, sondern der Nachweis. Alles an unserem Ablauf ist darauf ausgerichtet, dass Sie im Streitfall etwas in der Hand haben – und nicht nur eine Sendungsnummer.

Was Sie von uns bekommen

Einen Zeugen, der nicht in Ihrem Lager steht

Der Kurier nimmt das Schriftstück vor dem Verschließen in Augenschein und kann deshalb als Zeuge benannt werden (§§ 373 ff. ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG) – er bezeugt, welches Schreiben im Umschlag lag und wann es im Briefkasten war.

Ein digital signiertes Protokoll

Mit Zeitpunkt, Ort, Zustellart, Kopfzeile bis zur Betreffzeile, Fotos und Unterschrift des Kuriers – per verschlüsselter E-Mail.

Fotodokumentation

Briefkasten, Umschlag mit Anschrift, Hauseingang, Klingelschild, Gebäude von außen. Keine Personen, keine Wohnungsinnenräume.

Archivierung

Wir bewahren Protokoll und Fotos zur Beweissicherung auf – im Regelfall drei Jahre, länger, wenn ein Verfahren läuft.

Einen AVV nach Art. 28 DSGVO

Auftragsverarbeitung sauber geregelt, mit Subunternehmerkette, technischen Maßnahmen und Löschfristen. Zum AVV.

Bundesweite Abdeckung

Abholung und Zustellung in ganz Deutschland über ein nach Postleitzahlen organisiertes Kuriernetz.

Der Umschlag: offen abgeholt, versiegelt zugestellt

Der eine Handgriff, an dem der ganze Beweis hängt.

  1. Sie legen das Original bereit

    Stabiler Umschlag, mindestens DIN A5, das Dokument in einer Klarsichthülle, die Anschrift des Empfängers sichtbar und korrekt – und der Umschlag noch nicht verschlossen.

  2. Der Kurier nimmt in Augenschein

    Er sieht die Kopfzeile bis einschließlich der Betreffzeile, zum Beispiel „Kündigung des Arbeitsverhältnisses“. Den Text darunter liest er nicht, wir erfassen ihn nicht und speichern ihn nicht.

  3. Verschließen vor Ort

    Erst danach wird der Umschlag verschlossen. Ab diesem Moment ist dokumentiert, was darin liegt.

  4. Direkter Transport

    Ohne Depot, ohne Umschlag in fremde Hände. Der Kurier, der bei Ihnen abgeholt hat, ist derselbe, der zustellt und das Protokoll unterschreibt. Nur bei einer Panne oder Erkrankung übernimmt ein zweiter Kurier den verschlossenen Umschlag – auch das steht dann im Protokoll.

Sendungen, die bereits verschlossen übergeben werden, können wir nicht als rechtssichere Zustellung annehmen – dann fehlt genau der Beweis, für den Sie uns beauftragen.

Wie zugestellt wird

Einwurf in den Briefkasten

Der Regelfall: der dokumentierte Einwurf in den korrekt beschrifteten Briefkasten – mit Zeitstempel und Fotos. Niemand muss öffnen, niemand kann die Annahme verweigern. Soll der Kurier persönlich übergeben, sagen Sie es bei der Bestellung – klappt es nicht, wirft er ein.

Empfangsbeauftragte Stellen

In Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Justizvollzugsanstalten an die dafür zuständige Stelle.

Auf Wunsch strenger

Identitätsprüfung anhand eines amtlichen Ausweises oder Übergabe ausschließlich an die namentlich bezeichnete Person – auf Anfrage, wir nennen Ihnen den Aufpreis vorher: (089) 76 77 76 oder Angebot.

Wir dokumentieren Zeitpunkt und Art der Zustellung. Wann ein Schreiben rechtlich zugeht, richtet sich nach § 130 BGB und kann davon abweichen – etwa beim Einwurf außerhalb der ortsüblichen Postzustellzeiten.

Die rechtliche Bewertung des Zugangs bleibt bei Ihnen und Ihrer Rechtsberatung. Wir liefern die Tatsachen, auf die sie sich stützen kann.

Wenn niemand öffnet

Kein Briefkasten, keine empfangsberechtigte Person, der Empfänger unter der Anschrift nicht auffindbar: Wir rufen Sie an, bevor wir etwas entscheiden. Der Versuch selbst wird mit Zeitstempel, Fotos und Protokoll festgehalten – auch das ist ein Nachweis, den Sie sonst nirgends bekommen.

Erreichen wir Sie nicht, bringen wir die Sendung innerhalb von drei Werktagen zurück an unsere Firmenadresse und melden uns erneut.

Die Adresse vorab prüfen lassen

Bei Anschriften aus einem Personalsystem ist erfahrungsgemäß oft eine dabei, die nicht mehr stimmt. Wer das vor dem Stichtag wissen will, lässt vorher nachsehen.

Ein Kurier fährt vor dem Zustelltag zur Anschrift und prüft, ob der Name an Briefkasten und Klingel steht. Er hält es mit Fotos fest. Sie erfahren vorher, ob dort überhaupt zugestellt werden kann – statt am Stichtag von einem Fehlversuch zu hören.

Was geprüft wird

Namensschild am Briefkasten, Namensschild an der Klingel, Hausnummer und Straßenschild – jeweils mit Foto.

Was Sie davon haben

Der Fehlversuch am Stichtag fällt weg. Und Sie haben dokumentiert, dass das Namensschild an diesem Tag vorhanden war – der Briefkasten also dem Empfänger zuzuordnen ist.

Wann geprüft wird

In der Regel am Werktag vor der Zustellung. Bei einer Welle mit festem Stichtag planen wir die Prüfung in den Vorlauf ein.

Was es kostet

Wie eine Stadtfahrt: innerhalb von München, Berlin, Hamburg und Köln für 209 € netto. Liegt die Adresse anderswo, richtet sich der Preis nach der Strecke – wir nennen ihn Ihnen vorher.

Schreiben Sie es bei der Online-Bestellung in Schritt 3 unter „Noch etwas?“ dazu, bei einer Anfrage ins Formular – oder rufen Sie an: (089) 76 77 76. Den Preis für die Prüfung nennen wir Ihnen vorher.

Was soll zugestellt werden? Buchen Sie es.

Zwei Postleitzahlen, und Sie wissen, was es kostet. Tag und Abholfenster wählen, Angaben eintragen, bestellen – der Kurier kommt.

Mit dem Absenden ist der Auftrag erteilt; bis sechzig Minuten danach stornieren Sie kostenfrei (Same-Day ausgenommen). Heute noch: bis 12:00 Uhr online. Kündigungswelle, Inseln, Wochenende: per Angebot oder Telefon.

Preis sehen(089) 76 77 76