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KündigungskurierAngebot anfordern

Für Kanzleien

Ein Zeuge, der nicht im Lager Ihrer Mandantschaft steht.

Sie brauchen keinen Kurier, sondern einen Nachweis, der im Prozess trägt. Dafür ist unser Ablauf gebaut – und dafür liegen unsere Vertragsgrundlagen offen.

Was Sie in die Akte legen können

Digital signiertes Zustellprotokoll

Anschriften, Bote, Kopfzeile bis zur Betreffzeile, Zeitpunkt, Ort, Zustellart, Fotodokumentation, Unterschrift.

Benennbarer Zeuge

Der Bote hat das Schriftstück vor dem Verschließen gesehen und kann zum Inhalt und zur Übergabe aussagen (§§ 373 ff. ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG).

Auch der gescheiterte Versuch

Mit Zeitstempel, Fotos und Beschreibung des Hindernisses – oft genau das, was für den nächsten Schritt fehlt.

Archivierung mit Zugriffsbeschränkung

Protokoll und Fotos bleiben zur Beweissicherung erhalten; bei laufendem Verfahren bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss. Zugriff bei uns: höchstens zwei Personen.

Datenschutz, offen geregelt

Wir wissen, dass Sie das prüfen, bevor Sie beauftragen. Deshalb liegt alles dauerhaft abrufbar auf dieser Seite – auch die früheren Fassungen.

Auftragsverarbeitung

Für die Empfängerdaten sind wir Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Der AVV ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses, mit Subunternehmerkette, technischen Maßnahmen und Löschfristen.

Eigene Verantwortlichkeit für das Archiv

Für die Aufbewahrung des Protokolls zu Beweiszwecken sind wir eigenständig Verantwortlicher. Das steht so in den AGB und im AVV.

Versionierung

Für jeden Auftrag gilt die Fassung, die bei Auftragserteilung veröffentlicht war. Frühere Fassungen bleiben abrufbar: AGB-Archiv, AVV-Archiv.

Sensible Betreffzeilen

Lässt schon die Betreffzeile besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO erkennen, gelten erhöhte Anforderungen. Bitte weisen Sie uns vor der Beauftragung darauf hin.

Sammelaufträge

Mehrere Empfänger, mehrere Städte, ein Stichtag: Das ist der Regelfall bei Restrukturierungen und bei Serienschreiben. Wir planen die Boten vorab, stellen am selben Tag zu und melden jede Zustellung einzeln zurück – ein Protokoll je Empfänger, nicht eines für alle.

Bei wiederkehrenden Aufträgen legen wir Ihre Kanzlei als Auftraggeber an, dann genügt später eine kurze Mail mit den Empfängerdaten.

Häufige Fragen aus Kanzleien

Können wir das Protokoll im Original vorlegen?

Sie erhalten das digital signierte PDF. Es ist als Anlage vorlegbar; die Signatur belegt, dass es seit der Erstellung nicht verändert wurde. Auf Anforderung stellen wir es erneut bereit, auch Jahre später.

Steht der Bote als Zeuge zur Verfügung?

Ja. Name und Daten des Boten stehen im Protokoll, damit er benannt werden kann.

Was ist mit dem Inhalt unterhalb der Betreffzeile?

Den sieht der Bote nicht, wir erfassen ihn nicht und speichern ihn nicht. Der Inhaltsbeweis bezieht sich auf das Dokument als solches und seine Betreffzeile.

Wie schnell geht es bundesweit?

Je nach Ziel am selben oder am nächsten Werktag. Verbindlich wird ein Termin erst, wenn wir ihn im Angebot ausdrücklich als verbindlich bestätigen.

Rechnen Sie mit der Kanzlei oder mit der Mandantschaft ab?

Wie Sie es brauchen. Die Rechnungsadresse geben Sie bei der Beauftragung an.

Schicken Sie uns den Fall.

Empfänger, Zielort, Frist – mehr brauchen wir für ein Angebot nicht. Bei Sammelaufträgen genügt die Anzahl und die Region, den Rest klären wir am Telefon.

Wir melden uns während der Bürozeit in der Regel am selben Werktag. Ein Angebot ist unverbindlich; der Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande (§ 1 unserer AGB).