Ratgeber · Probezeit
Kündigung in der Probezeit: Der letzte Tag zählt.
In der Probezeit genügen zwei Wochen Kündigungsfrist. Aber nur, wenn die Kündigung zugeht, solange die Probezeit noch läuft. Einen Tag zu spät, und es gilt die längere Frist.
Zwei Wochen, zu jedem Tag
Ist eine Probezeit vereinbart, können beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Probezeit darf dafür höchstens sechs Monate dauern. Anders als bei der Grundfrist gibt es keinen festen Termin zum Fünfzehnten oder zum Monatsende: Das Arbeitsverhältnis endet zwei Wochen nach dem Zugang. Tarifverträge können andere Fristen vorsehen.
Entscheidend ist der Zugang: Die Kündigung muss beim Mitarbeiter ankommen, solange die Probezeit läuft. Das Arbeitsverhältnis darf dann auch erst nach ihrem Ende auslaufen.
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
§ 622 Abs. 3 BGB
Ein Beispiel
Beginn am 1. April, sechs Monate Probezeit.
| Zugang der Kündigung | Frist | Ende des Arbeitsverhältnisses |
|---|---|---|
| am 30. September, vormittags eingeworfen | zwei Wochen | 14. Oktober |
| am 30. September, abends eingeworfen | Grundfrist | Zugang erst am 1. Oktober – Probezeit vorbei, es gilt § 622 Abs. 1 BGB |
| am 1. Oktober | Grundfrist | vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende, also frühestens 31. Oktober |
Die Probezeit endet mit Ablauf des 30. September (§ 188 Abs. 2 BGB). Der Unterschied zwischen Vormittag und Abend dieses Tages macht hier gut zwei Wochen Gehalt aus – und bei längeren vertraglichen Fristen deutlich mehr. Warum die Uhrzeit zählt, steht im Beitrag Wann geht eine Kündigung zu?
Was in der Probezeit trotzdem gilt
Schriftform
Auch in der Probezeit braucht die Kündigung das Original mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB). E-Mail, Messenger oder Fax genügen nicht. Mehr dazu: Schriftform der Kündigung.
Betriebsrat
Gibt es einen Betriebsrat, muss er vor jeder Kündigung angehört werden – auch in der Probezeit (§ 102 BetrVG). Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam. Planen Sie die Zeit dafür vor dem Zustelltag ein.
Mutterschutz
Der Kündigungsschutz in Schwangerschaft und Mutterschutz gilt vom ersten Tag an (§ 17 MuSchG), auch in der Probezeit. Eine Kündigung ist dann nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.
Probezeit ist nicht Wartezeit
Den allgemeinen Kündigungsschutz gibt es nach sechs Monaten im Betrieb (§ 1 KSchG), wenn der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat (§ 23 KSchG). Diese Wartezeit läuft unabhängig von der vereinbarten Probezeit. Eine kürzere Probezeit verkürzt sie nicht.
Wenn es knapp wird
Die Entscheidung fällt oft erst in den letzten Tagen der Probezeit. Dann bleibt keine Zeit für den Postweg. Buchen Sie die Zustellung für einen Werktag vor dem letzten Tag, wenn es irgend geht. Der Kurier holt die Kündigung im Abholfenster ab und fährt direkt zum Empfänger.
Ist schon der letzte Tag, geht es auch heute noch: bis 12:00 Uhr bestellt, holen wir bis 17 Uhr ab. Bei einem Einwurf am Abend gilt die Kündigung in der Regel erst am Folgetag als zugegangen. Am letzten Tag der Probezeit sollten Sie deshalb vorher anrufen.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren Fall sprechen Sie bitte mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrer Kanzlei.
Häufige Fragen
Reicht es, wenn die Kündigung am letzten Tag der Probezeit zugeht?
Ja. Die Kündigung muss innerhalb der Probezeit zugehen. Das Arbeitsverhältnis endet dann zwei Wochen später, also nach dem Ende der Probezeit.
Muss ich in der Probezeit einen Grund angeben?
In der Regel nicht. Der allgemeine Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten (§ 1 KSchG). Ein Grund gehört deshalb meist nicht in das Schreiben.
Gilt die Zwei-Wochen-Frist auch ohne vereinbarte Probezeit?
Nein. § 622 Abs. 3 BGB setzt eine vereinbarte Probezeit voraus. Ohne sie gilt die Grundfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende, sofern Vertrag oder Tarifvertrag nichts anderes regeln.
Muss der Betriebsrat auch in der Probezeit angehört werden?
Ja. § 102 BetrVG gilt für jede Kündigung. Ohne Anhörung ist sie unwirksam.
Die Probezeit läuft ab? Buchen Sie den Tag davor.
Zwei Postleitzahlen, und Sie wissen, was es kostet. Tag und Abholfenster wählen, Angaben eintragen, bestellen – der Kurier kommt.
Mit dem Absenden ist der Auftrag erteilt; bis sechzig Minuten danach stornieren Sie kostenfrei (Same-Day ausgenommen). Heute noch: bis 12:00 Uhr online. Kündigungswelle, Inseln, Wochenende: per Angebot oder Telefon.