Ratgeber · Zugang
Wann geht eine Kündigung zu? Nicht, wenn sie abgeschickt wird.
Eine Kündigung wirkt erst, wenn sie beim Empfänger angekommen ist – und zwar so, dass er sie unter gewöhnlichen Umständen lesen kann. Beim Briefkasten heißt das: Es kommt auf die Uhrzeit an. Und an der Uhrzeit hängt die Frist.
Die Regel: § 130 BGB
Eine Kündigung ist eine Willenserklärung unter Abwesenden. Sie wird nach § 130 Abs. 1 BGB in dem Moment wirksam, in dem sie dem Empfänger zugeht. Zugegangen ist sie, wenn zwei Dinge zusammenkommen:
- Das Schreiben ist in den Machtbereich des Empfängers gelangt – etwa in seinen Briefkasten.
- Unter gewöhnlichen Umständen ist damit zu rechnen, dass er es zur Kenntnis nimmt.
Ob er den Brief tatsächlich liest, spielt keine Rolle. Wer seinen Briefkasten nicht leert oder den Umschlag ungeöffnet liegen lässt, verschiebt den Zugang nicht. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem man üblicherweise nachsieht.
Bei einem Einwurf in den Hausbriefkasten kommt es darauf an, wann nach der Verkehrsanschauung mit der Leerung zu rechnen ist. Maßgeblich sind die gewöhnlichen örtlichen Postzustellzeiten.
BAG, Urteil vom 22.08.2019 – 2 AZR 111/19
Was die Uhrzeit ausmacht
Die Faustregeln für den Einwurf in den Briefkasten. Sie gelten im Regelfall – ein Gericht bewertet immer die Umstände des einzelnen Falls.
| Einwurf | Zugang in der Regel | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| am Vormittag eines Werktags | am selben Tag | Die Post stellt zu dieser Zeit ebenfalls zu. |
| am Nachmittag | meist am selben Tag | Hängt von den örtlichen Zustellzeiten ab; die Gerichte entscheiden nicht einheitlich. |
| am Abend | am nächsten Tag | Abends rechnet niemand mehr mit Post. |
| am Samstag | am Samstag, wenn vormittags eingeworfen | Der Samstag ist ein gewöhnlicher Zustelltag der Post. |
| am Sonntag oder Feiertag | am nächsten Werktag | An diesen Tagen wird keine Post erwartet. |
Daraus folgt eine einfache Planung: Kommt es auf einen bestimmten Tag an, sollte die Kündigung am Vormittag oder frühen Nachmittag dieses Tages im Briefkasten liegen – besser noch einen Werktag früher.
Was der Zeitpunkt für die Frist bedeutet
Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach dem Zugang. Der Tag, an dem die Kündigung zugeht, zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB). Wer zu einem bestimmten Termin kündigen will – bei der gesetzlichen Grundfrist vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB) –, muss deshalb rückwärts rechnen.
Geht die Kündigung einen Tag zu spät zu, endet das Arbeitsverhältnis in aller Regel erst zum nächsten möglichen Termin. Bei einer Frist zum Monatsende ist das ein ganzer Monat Gehalt mehr. Fällt der letzte mögliche Tag auf einen Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich nichts nach hinten: Die Kündigung muss dann schon am Werktag davor zugehen.
Längere Fristen aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder § 622 Abs. 2 BGB ändern an der Rechnung nichts – nur am Ausgangspunkt. Welche Frist in Ihrem Fall gilt, klären Sie bitte vorher mit Ihrer Rechtsabteilung.
So planen wir den Zugang
Die Uhrzeit steht im Protokoll
Der Kurier hält Datum und Uhrzeit des Einwurfs fest, dazu Fotos von Briefkasten und Namensschild. Damit lässt sich später zeigen, wann die Kündigung im Machtbereich des Empfängers war.
Der Tag ist Ihre Wahl
Sie wählen den Zustelltag im Kalender. Die Abholung erfolgt im Vier-Stunden-Fenster, danach fährt der Kurier direkt zum Empfänger – ohne Depot und ohne Umweg.
Heute noch – mit einem Vorbehalt
Bis 12:00 Uhr bestellt, holen wir bis 17 Uhr ab und stellen heute zu. Je nach Entfernung kann es Abend werden. Bei einem Einwurf am Abend gilt die Kündigung in der Regel erst am Folgetag als zugegangen.
Wenn es auf den Tag ankommt
Buchen Sie den Werktag vor dem letzten möglichen Tag. Dann bleibt Luft, falls der Empfänger umgezogen ist oder kein Briefkasten zu finden ist – und Sie erfahren es rechtzeitig.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren Fall sprechen Sie bitte mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrer Kanzlei.
Häufige Fragen zum Zugang
Zählt der Tag, an dem die Kündigung zugeht, bei der Frist mit?
Nein. Die Frist beginnt am folgenden Tag (§ 187 Abs. 1 BGB). Wer bis zum letzten Tag wartet, hat deshalb keinen Spielraum mehr.
Was, wenn der Empfänger den Briefkasten nicht leert?
Dann geht die Kündigung trotzdem zu – zu dem Zeitpunkt, zu dem man üblicherweise nachsieht. Wer den Briefkasten absichtlich nicht leert, kann sich auf den fehlenden Zugang in der Regel nicht berufen.
Geht eine Kündigung am Samstag zu?
Ja, wenn sie am Vormittag eingeworfen wird. Der Samstag ist ein gewöhnlicher Zustelltag der Post. An Sonn- und Feiertagen dagegen wird keine Post erwartet – dort tritt der Zugang in der Regel erst am nächsten Werktag ein.
Reicht eine Kündigung per E-Mail, Fax oder WhatsApp?
Nein. Eine Kündigung braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB). Auf welchem Weg sie zugeht, ist dann die zweite Frage. Mehr dazu: Schriftform der Kündigung.
Und wenn der Mitarbeiter im Urlaub ist?
Die Kündigung geht auch dann an der Wohnanschrift zu. Was das für den Mitarbeiter bedeutet, steht hier: Kündigung im Urlaub oder bei Krankheit.
Der Tag steht fest? Dann buchen Sie ihn.
Zwei Postleitzahlen, und Sie wissen, was es kostet. Tag und Abholfenster wählen, Angaben eintragen, bestellen – der Kurier kommt.
Mit dem Absenden ist der Auftrag erteilt; bis sechzig Minuten danach stornieren Sie kostenfrei (Same-Day ausgenommen). Heute noch: bis 12:00 Uhr online. Kündigungswelle, Inseln, Wochenende: per Angebot oder Telefon.