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Abmahnung

Abmahnung zustellen – damit sie später trägt.

Eine Abmahnung zeigt ihre Wirkung oft erst Monate später: bei der Kündigung. Dann müssen Sie beweisen, dass sie angekommen ist und was darin stand. Unser Kurier bezeugt beides.

Warum der Zugang der Abmahnung zählt

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung steht in der Regel eine Abmahnung wegen eines gleichartigen Fehlverhaltens. Kommt es zum Kündigungsschutzprozess, prüft das Arbeitsgericht deshalb auch die Abmahnung. Der Arbeitgeber muss zeigen können:

  • dass die Abmahnung beim Mitarbeiter angekommen ist,
  • welches Verhalten sie konkret beanstandet hat,
  • und dass sie für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Folgen angekündigt hat.

Bestreitet der Mitarbeiter, die Abmahnung je erhalten zu haben, fehlt sonst die Grundlage der Kündigung.

Wann der Kurier hilft

Ist der Mitarbeiter im Betrieb, übergeben Sie die Abmahnung am besten persönlich – mit einem Zeugen, der den Inhalt kennt. Den Kurier brauchen Sie, wenn das nicht geht:

Nicht im Haus

Krankgeschrieben, im Urlaub, im Homeoffice oder im Außendienst. Dann geht die Abmahnung an die Wohnanschrift.

Annahme verweigert

Der Mitarbeiter nimmt das Schreiben nicht an oder unterschreibt den Empfang nicht. Der Kurier wirft es ein und hält fest, was geschehen ist.

Kein eigener Zeuge

Niemand im Haus soll später vor Gericht aussagen müssen. Der Kurier ist außenstehend und protokolliert berufsmäßig.

Mehrere Standorte

Der Mitarbeiter arbeitet weit weg von der Personalabteilung. Wir holen bei Ihnen ab und fahren direkt zum Empfänger – bundesweit.

So läuft es ab

Wie bei einer Kündigung. In der Bestellstrecke wählen Sie als Schreiben „Abmahnung".

  • Die unterschriebene Abmahnung liegt im offenen Umschlag bereit, beschriftet mit Absender und Empfänger.
  • Der Kurier nimmt das Schreiben in Augenschein – Kopfzeile bis Betreff – und verschließt den Umschlag vor Ort.
  • Er fährt direkt zum Empfänger und wirft ein oder übergibt persönlich.
  • Sie erhalten das Protokoll mit Datum, Uhrzeit und Fotos. Bei Bedarf sagt der Kurier als Zeuge aus.

Preis: ab 209 € netto innerhalb von München, Berlin, Hamburg und Köln, sonst nach Strecke ab 319 € netto. Heute noch zugestellt: bis 12:00 Uhr bestellen, Zuschlag ab 50 €. Alle Preise

Häufige Fragen zur Abmahnung

Braucht eine Abmahnung die Schriftform?

Nein. Das Gesetz schreibt für die Abmahnung keine Form vor. Sie kann sogar mündlich erfolgen. Beweisen lässt sich aber nur, was schriftlich vorliegt und dessen Zugang belegt ist.

Muss der Mitarbeiter den Empfang bestätigen?

Nein. Eine Unterschrift des Mitarbeiters ist keine Voraussetzung. Verweigert er sie, ist die Abmahnung trotzdem zugegangen, wenn sie in seinen Machtbereich gelangt ist.

Wie viele Abmahnungen braucht es vor einer Kündigung?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Oft genügt eine Abmahnung wegen eines gleichartigen Verhaltens. Bei schweren Pflichtverletzungen kann sie entbehrlich sein. Das klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.

Wie lange bleibt eine Abmahnung wirksam?

Eine feste Frist kennt das Gesetz nicht. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, etwa auf die Schwere des Verstoßes und die Zeit, die seitdem vergangen ist.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren Fall sprechen Sie bitte mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrer Kanzlei.

Die Abmahnung ist unterschrieben? Dann wählen Sie den Tag.

Zwei Postleitzahlen, und Sie wissen, was es kostet. Tag und Abholfenster wählen, Angaben eintragen, bestellen – der Kurier kommt.

Mit dem Absenden ist der Auftrag erteilt; bis sechzig Minuten danach stornieren Sie kostenfrei (Same-Day ausgenommen). Heute noch: bis 12:00 Uhr online. Kündigungswelle, Inseln, Wochenende: per Angebot oder Telefon.