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Ratgeber · Abwesenheit

Kündigung im Urlaub oder bei Krankheit: Die Wohnanschrift genügt.

Urlaub, Krankheit oder Homeoffice halten eine Kündigung nicht auf. Sie geht dort zu, wo der Mitarbeiter wohnt – auch wenn er gerade nicht da ist. Wichtig ist, dass Sie den Einwurf später belegen können.

Urlaub: Zugang trotz Abwesenheit

Die Wohnung bleibt der Machtbereich des Mitarbeiters, auch wenn er verreist ist. Eine Kündigung, die in seinen Briefkasten eingeworfen wird, geht deshalb zu dem Zeitpunkt zu, zu dem man üblicherweise nachsieht. Ob er zu Hause ist, spielt dafür keine Rolle. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber weiß, dass der Mitarbeiter verreist ist, und seine Urlaubsanschrift kennt.

Ein an die Heimatanschrift gerichtetes Kündigungsschreiben geht dem Arbeitnehmer grundsätzlich auch dann zu, wenn er sich im Urlaub befindet und der Arbeitgeber davon weiß.

BAG, Urteil vom 16.03.1988 – 7 AZR 587/87

Sie müssen also weder die Rückkehr abwarten noch an die Urlaubsadresse schicken. Für die Frist zählt der Zugang an der Wohnanschrift. Wann der Zugang am Briefkasten eintritt, steht im Beitrag Wann geht eine Kündigung zu?

Was der Mitarbeiter danach noch tun kann

Gegen eine Kündigung muss der Mitarbeiter innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Die Frist läuft auch während des Urlaubs. Kommt er erst nach Ablauf zurück, kann er beantragen, die Klage nachträglich zuzulassen (§ 5 KSchG) – wenn er die Frist trotz aller zumutbaren Sorgfalt nicht einhalten konnte.

  • Der Antrag ist nur innerhalb von zwei Wochen möglich, nachdem das Hindernis weggefallen ist – in der Regel also nach der Rückkehr.
  • Sechs Monate nach dem Ende der versäumten Frist ist auch das nicht mehr möglich (§ 5 Abs. 3 KSchG).

Für Sie heißt das: Die Kündigung ist wirksam zugegangen, aber die Klagefrist kann sich in diesem Fall faktisch nach hinten verschieben. Umso wichtiger ist, dass sich Tag und Uhrzeit des Einwurfs später sauber zeigen lassen.

Krankheit, Krankenhaus, Homeoffice

Krankgeschrieben

Eine Arbeitsunfähigkeit schützt nicht vor einer Kündigung. Die Kündigung geht an der Wohnanschrift zu wie jede andere. Kündigen Sie aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit, zahlen Sie das Entgelt bis zu sechs Wochen weiter, auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus (§ 8 Abs. 1 EFZG).

Im Krankenhaus

Auch hier genügt der Einwurf an der Wohnanschrift. Soll die Kündigung trotzdem in die Klinik, stellen wir an die empfangsbeauftragte Stelle zu und halten fest, an wen.

Im Homeoffice

Die Wohnanschrift ist zugleich der Arbeitsplatz. Die Kündigung geht mit dem Einwurf zu – wie bei jedem anderen Mitarbeiter. Eine Kündigung per E-Mail oder im Firmen-Chat ist dagegen unwirksam (§ 623 BGB).

Umgezogen, ohne es zu melden

Dann kommt es auf die Umstände an. Prüfen Sie vor der Buchung die Anschrift in der Personalakte. Findet der Kurier vor Ort kein passendes Namensschild, meldet er es sofort an die Disposition, und Sie hören es noch am selben Tag.

Nicht Thema dieses Beitrags ist der besondere Kündigungsschutz – etwa in Schwangerschaft und Mutterschutz, in der Elternzeit oder bei schwerbehinderten Mitarbeitern. Dort brauchen Sie unter Umständen vorher die Zustimmung einer Behörde.

So belegen Sie den Zugang

Wenn der Mitarbeiter nicht zu Hause ist, gibt es keine Unterschrift und keine persönliche Übergabe. Es zählt allein, was Sie über den Einwurf zeigen können.

  • Der Kurier nimmt die Kündigung bei Ihnen in Augenschein und verschließt den Umschlag vor Ort.
  • Er fährt direkt zur Wohnanschrift und wirft ein – mit Datum, Uhrzeit, Fotos von Briefkasten und Namensschild.
  • Sie erhalten das Protokoll. Kommt es zum Prozess, kann der Kurier als Zeuge aussagen.

So sieht ein Protokoll aus →

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren Fall sprechen Sie bitte mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrer Kanzlei.

Häufige Fragen

Darf ich einem Mitarbeiter im Urlaub kündigen?

Ja. Der Urlaub hindert weder die Kündigung noch ihren Zugang. Sie geht an der Wohnanschrift zu, auch wenn der Mitarbeiter verreist ist.

Muss ich die Kündigung an die Urlaubsadresse schicken?

Nein. Die Wohnanschrift genügt, selbst wenn Sie die Urlaubsadresse kennen.

Darf ich während einer Krankschreibung kündigen?

Ja. Eine Arbeitsunfähigkeit ist kein Kündigungsverbot. Kündigen Sie aus Anlass der Krankheit, läuft die Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen weiter (§ 8 Abs. 1 EFZG).

Wann beginnt die Klagefrist, wenn der Mitarbeiter verreist ist?

Mit dem Zugang an der Wohnanschrift. Kommt der Mitarbeiter erst nach drei Wochen zurück, kann er die nachträgliche Zulassung der Klage beantragen (§ 5 KSchG).

Was, wenn niemand den Briefkasten leert?

Das ändert am Zugang nichts. Entscheidend ist, wann üblicherweise nachgesehen wird – nicht, wann tatsächlich jemand nachsieht.

Die Anschrift steht fest? Dann buchen Sie den Tag.

Zwei Postleitzahlen, und Sie wissen, was es kostet. Tag und Abholfenster wählen, Angaben eintragen, bestellen – der Kurier kommt.

Mit dem Absenden ist der Auftrag erteilt; bis sechzig Minuten danach stornieren Sie kostenfrei (Same-Day ausgenommen). Heute noch: bis 12:00 Uhr online. Kündigungswelle, Inseln, Wochenende: per Angebot oder Telefon.