Ratgeber · Förmliche Zustellung
Kündigung per Gerichtsvollzieher: stark im Beweis, langsam im Ablauf.
Die förmliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher gilt als sicherster Weg. Das stimmt für den Beweis. Den Zeitpunkt haben Sie dabei aber nicht in der Hand – und genau daran hängt die Frist.
Was § 132 BGB regelt
Zustellung durch den Gerichtsvollzieher
Eine Willenserklärung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers zugestellt worden ist (§ 132 Abs. 1 BGB). Die Zustellung folgt den Regeln der Zivilprozessordnung.
Die Zustellungsurkunde
Über die Zustellung entsteht eine Urkunde. Als öffentliche Urkunde beweist sie die darin bezeugten Tatsachen voll (§ 418 ZPO). Ein Gegenbeweis ist möglich, aber schwer zu führen.
Öffentliche Zustellung
Ist der Aufenthalt des Empfängers unbekannt, kann über das Amtsgericht öffentlich zugestellt werden (§ 132 Abs. 2 BGB). Das ist der Weg, wenn niemand mehr weiß, wo der Mitarbeiter wohnt.
Ersatzzustellung
Trifft der Zusteller den Empfänger nicht an, darf er das Schriftstück unter Umständen einem Mitbewohner übergeben oder in den Briefkasten einlegen (§§ 178, 180 ZPO). Die Urkunde hält das fest.
So läuft es ab
- Sie beauftragen den Gerichtsvollzieher, in dessen Bezirk der Empfänger wohnt – direkt oder über die Verteilerstelle des Amtsgerichts.
- Sie übergeben die unterschriebene Kündigung. Wie die Unterlagen vorbereitet sein müssen, klären Sie am besten vorher mit der Geschäftsstelle.
- Der Gerichtsvollzieher stellt selbst zu oder beauftragt die Post damit.
- Sie erhalten die Zustellungsurkunde mit Datum und Art der Zustellung.
Wie lange das dauert, hängt vom Bezirk und von der Auslastung ab – von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Einen festen Tag oder eine Uhrzeit können Sie in der Regel nicht vereinbaren. Die Gebühren sind gering. Der eigentliche Preis ist die Zeit.
Gerichtsvollzieher oder Kurier?
| Gerichtsvollzieher | Kurier als Bote | |
|---|---|---|
| Beweis | öffentliche Urkunde (§ 418 ZPO) | Zeuge, Protokoll mit Uhrzeit und Fotos |
| Inhalt belegt | ja, das zugestellte Schriftstück | ja, Augenscheinnahme vor dem Verschließen |
| Zustelltag | nicht planbar | von Ihnen gewählt, auch heute noch |
| Dauer | Tage bis Wochen | Direktfahrt nach der Abholung |
| Empfänger unbekannt verzogen | öffentliche Zustellung möglich | kein Weg – Sie hören es am selben Tag |
Der Gerichtsvollzieher ist richtig, wenn Zeit keine Rolle spielt, der Empfänger die Annahme erfahrungsgemäß vereitelt oder sein Aufenthalt unbekannt ist. Läuft eine Frist, ist der planbare Tag meist wichtiger. Beides lässt sich auch verbinden: fristwahrend per Kurier und zusätzlich über den Gerichtsvollzieher.
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren Fall sprechen Sie bitte mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrer Kanzlei.
Häufige Fragen
Ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher sicherer als per Kurier?
Im Beweis ist sie stärker, weil die Zustellungsurkunde eine öffentliche Urkunde ist. Den Tag der Zustellung können Sie aber nicht bestimmen. Bei einer laufenden Frist ist das das größere Risiko.
Wie lange dauert eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher?
Das hängt vom Bezirk ab. Rechnen Sie mit einigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Einen festen Termin gibt es in der Regel nicht.
Was, wenn der Mitarbeiter unbekannt verzogen ist?
Dann bleibt die öffentliche Zustellung über das Amtsgericht nach § 132 Abs. 2 BGB. Ein Kurier kann nur an eine bekannte Anschrift zustellen.
Die Frist läuft? Dann wählen Sie den Tag.
Zwei Postleitzahlen, und Sie wissen, was es kostet. Tag und Abholfenster wählen, Angaben eintragen, bestellen – der Kurier kommt.
Mit dem Absenden ist der Auftrag erteilt; bis sechzig Minuten danach stornieren Sie kostenfrei (Same-Day ausgenommen). Heute noch: bis 12:00 Uhr online. Kündigungswelle, Inseln, Wochenende: per Angebot oder Telefon.