Zum Inhalt springen
KündigungskurierZustellung buchenBuchen

Ratgeber · Praxis

Kündigung zustellen: sieben typische Fehler.

Viele Kündigungen scheitern nicht am Kündigungsgrund, sondern am Weg zum Empfänger. Diese sieben Fehler sehen Personalabteilungen und Kanzleien immer wieder.

1 Eine Kopie statt des Originals

Ein Scan per E-Mail, ein Fax oder eine Kopie im Umschlag – das Original bleibt in der Personalakte. Die Kündigung ist dann formunwirksam (§ 623 BGB), wie gut sie auch zugestellt wird.

Besser: Das unterschriebene Original geht auf den Weg, die Kopie bleibt bei Ihnen.

2 Unterschrift ohne Vollmacht

Unterschreibt ein Vertreter und liegt keine Vollmacht im Original bei, kann der Mitarbeiter die Kündigung zurückweisen (§ 174 BGB). Dann ist sie unwirksam.

Besser: Vollmacht im Original in denselben Umschlag – oder Geschäftsführung, Prokurist oder Personalleitung unterschreiben.

3 Zu knapp geplant

Die Kündigung geht am letzten Tag der Frist raus, und der Einwurf liegt am Abend. Dann gilt sie in der Regel erst am nächsten Tag als zugegangen – einen Tag zu spät.

Besser: Zustellung für einen Werktag vor dem letzten möglichen Tag buchen.

4 Das Einwurf-Einschreiben als einziger Beleg

Der Auslieferungsbeleg zeigt, dass ein Umschlag eingeworfen wurde. Was darin lag, zeigt er nicht. Bestreitet der Mitarbeiter den Inhalt, fehlt der Beweis.

Besser: Ein Zeuge, der das Schreiben vor dem Verschließen gesehen und dann selbst zugestellt hat.

5 Das Übergabe-Einschreiben, das niemand abholt

Ist der Mitarbeiter nicht da, landet nur ein Benachrichtigungszettel im Briefkasten. Der Zettel ist nicht die Kündigung. Holt er den Brief nicht ab, ist sie in der Regel nicht zugegangen.

Besser: Einwurf in den Briefkasten – dokumentiert, mit Uhrzeit und Fotos.

6 Die falsche Anschrift

Umzug nicht gemeldet, Name nicht am Briefkasten, Zweitwohnsitz statt Wohnung. Der Zugang hängt an der richtigen Adresse.

Besser: Anschrift vorher mit der Personalakte abgleichen. Findet der Kurier kein passendes Namensschild, hören Sie es am selben Tag.

7 Der eigene Mitarbeiter als Bote

Der Kollege wirft ein, schreibt nichts auf und muss Monate später vor Gericht aussagen. Als Zeuge steht er im Lager des Arbeitgebers – und erinnert sich oft nicht mehr genau.

Besser: Ein außenstehender Kurier mit Protokoll, Uhrzeit und Fotos.

Die Kette, die trägt

Eine Kündigung hält vor Gericht, wenn drei Dinge zusammenkommen: die richtige Form, der richtige Tag und ein Beweis für Zugang und Inhalt. Für die ersten beiden sorgen Sie. Für den dritten fährt unser Kurier.

  • Abholung bei Ihnen, Augenscheinnahme vor dem Verschließen.
  • Direktfahrt zum Empfänger, ohne Depot und ohne Umweg.
  • Einwurf oder Übergabe mit Datum, Uhrzeit und Fotos im Protokoll.
  • Der Kurier steht als Zeuge zur Verfügung.

So läuft eine Zustellung ab →

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren Fall sprechen Sie bitte mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrer Kanzlei.

Häufige Fragen

Was ist der häufigste Fehler?

Der Beleg, der den Inhalt nicht zeigt. Ein Einschreiben beweist einen Umschlag, aber keine Kündigung. Mehr dazu: Kündigung per Einschreiben.

Kann ich einen Fehler nachträglich korrigieren?

Einen Formfehler nicht – Sie müssen neu kündigen, mit neuer Frist ab dem neuen Zugang. Deshalb lohnt der Blick vorher.

Reicht es, die Kündigung persönlich im Büro zu übergeben?

Ja, wenn der Mitarbeiter da ist und ein Zeuge dabei ist, der den Inhalt kennt. Ist er krank oder im Urlaub, bleibt nur die Zustellung an die Wohnanschrift.

Preis sehen, Tag wählen, fertig.

Zwei Postleitzahlen, und Sie wissen, was es kostet. Tag und Abholfenster wählen, Angaben eintragen, bestellen – der Kurier kommt.

Mit dem Absenden ist der Auftrag erteilt; bis sechzig Minuten danach stornieren Sie kostenfrei (Same-Day ausgenommen). Heute noch: bis 12:00 Uhr online. Kündigungswelle, Inseln, Wochenende: per Angebot oder Telefon.